Das Schweriner Stadtbuch (1421-1597 / 1622)

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Beschreibung

Das Stadtbuch diente vorrangig der Aufzeichnung privater Rechtsgeschäfte. Diese durch den Rat abgesicherten Einträge sind als besonderes Beweismittel im Rechtsverkehr anzusehen. Gerade in der frühen Neuzeit wird auf die Rechtskraft des Stadtbuches immer wieder hingewiesen. Auch der Rat ließ in der frühen Neuzeit zur Bekräftigung wichtige Urkunden in sein Buch einschreiben. Nicht nur private oder städtische Rechtsgeschäfte wurden in dieser Phase im Stadtbuch erfasst, sondern ebenso der Eid des Bürgermeisters und der Ratsherren wie das Recht der Ratsherren auf ein Holzdeputat. Weiterhin wurde 1526 die Begrenzung der Verpflichtungen eines neu gewählten Ratsherren beim Amtsantritt erfasst. Schließlich diente es schon im Spätmittelalter dem Rat zur Übersicht über städtische Abgaben, die auf einzelnen Grundstücken lasteten.


Inhalt

I. Einleitung I.1 Zur Handschrift und zum Charakter des Buches I.2 Stadtbuch und Sozialgeschichte I.3 Editionsgrundsätze I.4 Abbildungen

II. Schweriner Stadtbuch

III. Anhang: Belastungen, Renten und Termine 1421-1512

IV. Indices

IV.1 Orte und Sachen

IV.2 Personen

Zusätzliche Produktinformationen

Erscheinungsjahr
2004
Autor
Dietrich W. Poeck (Hg.)
ISBN
978-3-7950-3740-6
Seiten
424
Einband
Hardcover
Format
16 x 24 cm
Sprache
deutsch
Verlag
Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG